Beim Kfz-Leasing handelt es sich um die gebräuchlichste Art des Leasings.
Der Leasingnehmer entscheidet sich für ein Kraftfahrzeug und dessen Ausstattungsmerkmale. Ihm obliegt auch die Verhandlung über den Kaufpreis. Die Leasing-Gesellschaft als Leasinggeber erwirbt anschließend das Kraftfahrzeug und vermietet es an den Leasingnehmer. Nach Ablauf des Vertrages wird dem Leasingnehmer das Kraftfahrzeug zum Restwert angeboten oder vom Leasinggeber zurückgenommen.
Als Leasinggeber wird der Eigentümer eines Objekts bezeichnet, der die Nutzungsrechte an diesem Objekt für einen bestimmten Zeitraum einem anderen gegen Entgelt überlässt.
Leasingnehmer können sowohl natürliche wie juristische Personen sein. Im Rahmen eines Leasingvertrages werden dem Leasingnehmer von einem Leasinggeber (Leasinggesellschaft) entgeltlich für einen bestimmten Zeitraum Nutzungsrechte an einem Objekt eingeräumt. Ist der Leasingnehmer eine Firma, so erscheint der Leasinggegenstand nicht als Anlagevermögen in der Bilanz.
Das Leasingobjekt ist Gegenstand und Grundlage eines Leasingvertrages. Beim Kfz-Leasing ist dies das geleaste Kraftfahrzeug.
Die Leasingrate ist das Leasingentgelt, das der Leasingnehmer an den Leasinggeber für die Nutzung des Objektes bezahlt.
Der Leasingvertrag wird als Vereinbarung zwischen Leasingnehmer und Leasinggeber geschlossen und regelt alle Modalitäten des Geschäftes. Die wichtigsten Vertragsbestandteile sind die Höhe der Leasingrate, die Vertragsdauer und die Zahlungsmodalitäten.
In der Regel hat der Leasing-Nehmer am Ende des Leasingvertrages drei Möglichkeiten:
Umstieg auf ein neues Leasing-Auto,
Verlängerung des bestehenden Vertrages oder
Ankauf des Wagens zum vertraglich vereinbarten Restwert.
Die NOVA ist eine einmalige Abgabe und wird abhängig vom Verbrauch (Pkw, Kombi) oder vom Hubraum (Krafträder) als Prozentsatz vom Nettopreis berechnet.
Eine Leasingvariante, die privaten Leasingnehmern angeboten wird. Die üblicherweise in den Leasingzahlungen enthaltenen Finanzierungskosten werden bei dieser Variante durch Subventionen des Herstellers/Lieferanten gegenüber dem Leasinggeber abgedeckt.
Das Leasing-OK!-Gütesiegel hat der Verband Österreichischer Leasing-Gesellschaften 1997 als "Leasing-Ehrenkodex" initiiert. Es gibt dem Leasingnehmer die Sicherheit, seinen Leasingvertrag nach anerkannten Qualitätsstandards abgeschlossen zu haben.
Beim Leasing mit Restwert wird der Finanzierungsbetrag während der Finanzierungslaufzeit nicht vollständig getilgt. Es verbleibt der so genannte Restwert. Um diesen nach Ablauf des Vertrages abzudecken, wird das Leasingobjekt vom Leasinggeber (Leasing-Gesellschaft) in der Regel verkauft, entweder an den bisherigen Leasingnehmer oder aber an einen Dritten. Beim Leasing mit Restwert ergeben sich geringere laufende Belastungen. Diese können durch das Einbringen einer Vorauszahlung weiter reduziert werden.
Folgende Fragen helfen dem Leasingnehmer verschiedene Angebote zu vergleichen:
Wie hoch ist der Kaufpreis?
Ist im angegebenen Kaufpreis ein Rabatt berücksichtigt?
Wie lange ist die Vertragsdauer?
Wie hoch ist der kalkulierte Restwert?
Ist die gesetzliche Vertragsgebühr inkludiert?
Wird die Eigenleistung während der Laufzeit verbraucht, oder steht sie am Ende wieder zur Verfügung (Depotleasing)?
Ist im Leasingentgelt die Versicherungsprämie enthalten?
Sind alle Angaben mit oder ohne NOVA?
Sind alle Angaben mit oder ohne USt?