Die Betriebshaftpflichtversicherung ist eine Schadenersatzversicherung gegen gesetzlich begründete Haftpflichtforderungen aus betrieblicher Tätigkeit, d.h. sie deckt begründete Haftpflichtforderungen bzw. wehrt unbegründete Haftpflichtforderungen ab.
Die Betriebsunterbrechungsversicherung ist eine Versicherung, die im Falle einer Betriebsunterbrechung dem Betriebsinhaber den dadurch entstehenden finanziellen Nachteil ersetzt. Versichert ist der Deckungsbeitrag bei einer teilweisen oder gänzlichen Unterbrechung des versicherten Betriebes.
Die EDV-Versicherung versichert Hardware (PC, Drucker, Fax usw.) zum Neuwert gegen plötzlich von außen einwirkende Gefahren wie z.B. Bedienungsfehler, unsachgemäße Handhabung, Flüssigkeiten aller Art, Brand, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, etc. Sie übernimmt die Kosten für Reparatur und Ersatzteilbeschaffung.
Die Einbruchdiebstahlversicherung versichert vollbrachten oder versuchten Einbruchdiebstahl in die Versicherungsräumlichkeiten.
Vergütet wird der Wiederbeschaffungswert der entwendeten, zerstörten bzw. beschädigten Sachen sowie der darin befindlichen Adaptierungen sowie Kosten für notwendige Schlossänderungen.
Als Einbruchdiebstahl gilt nur das gewaltsame Eindringen oder Einsteigen, das Öffnen mittels falscher Schlüssel oder "Einbrecherwerkzeug" , das Einschleichen und Verborgenhalten in diebischer Absicht sowie das Eindringen mittels richtiger Schlüssel, die durch eine der vorerwähnten Einbruchsmöglichkeiten oder durch Raub besorgt wurden.
Die Feuerversicherung versichert alle im Eigentum des Unternehmens stehenden Sachen zum Neu- oder Zeitwert gegen Brand, Blitzschlag und Explosion.
Bei der Glasbruchversicherung wird der Schaden ersetzt, der am versicherten Glas selbst durch Zerbrechen entstanden ist. Beschädigungen an der Oberfläche des Glases wie z.B. Kratzer oder Schrammen sind nicht im Deckungsumfang enthalten, auch für Schäden an den Fassungen und Umrahmungen der Gläser wird nicht gehaftet.
Bei der Leitungswasserschadenversicherung werden jene Schäden ersetzt, die an der versicherten Sache dadurch entstehen, dass Wasser aus Zu- und Ableitungsrohren oder angeschlossenen Einrichtungen von Wasserleitungs-, Warmwasserversorgungs- oder Zentralheizungsanlagen austritt.
Ersetzt wird der Wert der versicherten Sache, wenn deren Zerstörung oder Beschädigung auf der unmittelbaren Einwirkung der genannten Schadenereignisse beruht oder die unvermeidliche Folge eines solchen Ereignisses ist (z.B. Eindringen von Niederschlagswasser) oder dadurch hervorgerufen wird, dass Teile der versicherten oder benachbarten Gebäude oder andere Gegenstände durch das Schadenereignis auf die versicherten Sachen geworfen werden.
Bei der Maschinenbruchversicherung sind explizit angeführte Maschinen, maschinelle Einrichtungen und Apparate, sofern diese betriebsfertig aufgestellt sind, gegen unvorhergesehene und plötzlich eintretende Beschädigung oder Zerstörung versichert.
Grundlage für die Ermittlung der Versicherungssumme ist der am Schadentag geltende Neuwert der versicherten Sachen, wobei die Kosten für Fracht, Zoll und Montage zu berücksichtigen sind.
Die Ersatzleistung erfolgt unter Berücksichtigung eines Selbstbehaltes bei einem Totalschaden zum Zeitwert, bei einem Teilschaden zu den Wiederherstellungskosten.
Maschinenfundamente und Einmauerungen gelten nur gegen zusätzliche Vereinbarung versichert. Das Feuer- und Diebstahlrisiko sind in dieser Sparte normalerweise nicht mitversichert.
Die Bauwesenversicherung bietet Absicherung vor finanziellem Verlust durch völlige oder teilweise Zerstörung einer Bauleistung während der Bauphase.
Der Bauherr oder Bauunternehmer ist entweder projektbezogen für ein bestimmtes Bauwerk oder pauschal versicherbar. Arbeiten von Bauhandwerkern und Professionisten können mitversichert werden.
Die Transportversicherung bietet Ersatz für Schäden, die unmittelbar am versicherten Gut bzw. Objekt entstehen. Sie gilt für Güter, die z.B. per Bahn, Auto, Post, Flugzeug oder Schiff befördert werden. Gedeckt sind die Grundgefahren bei Land-, See- und Lufttransporten wie Elementarereignisse, Feuer, Transportmittelunfälle bzw. Flugzeug- und Schifffahrtunfälle.
Besondere Gefahren wie z.B. Diebstahl oder Vernässung können aufgrund einer Sondervereinbarung mitversichert werden.