Es besteht eine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese umfasst die Befriedigung begründeter und die Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche, die aufgrund gesetzlicher Haftplichtbestimmungen gegen den Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen erhoben werden, wenn durch die Verwendung des versicherten Fahrzeuges Personen verletzt oder getötet werden, Sachen beschädigt oder zerstört werden oder ein sonstiger Vermögensschaden entsteht.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung dient nicht nur dem Schutz des Versicherungsnehmers, sondern garantiert auch dem Geschädigten Ersatz für erlittene Schäden.
Versichert ist der Lenker, der Eigentümer, der Halter, Mitfahrer, Personen, die das Kraftfahrzeug einweisen und jeder, der eine entsprechende Lenkerberechtigung besitzt und mit Willen des Halters das Fahrzeug verwendet.
Die ab 1.1.2012 gültige Mindestpauschalversicherungssumme beträgt EUR 7,000.000,-- für Personen- und Sachschäden und die Pauschalver-sicherungssumme für bloße Vermögensschäden beträgt EUR 70.000,--. Die Mindestsummen für Omnibusse und Fahrzeuge für GGBG-Transporte wurden ebenfalls angehoben - hier gelten jedoch gesonderte Summenstaffelungen.
Die Kfz-Kaskoversicherung leistet Ersatz bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des versicherten Fahrzeugs oder der im versperrten Fahrzeug verwahrten oder an ihm befestigten Teile. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die Sonderausstattung und das Zubehör. Das Wesen der Kaskoversicherung besteht darin, dass der Schaden am Fahrzeug ersetzt wird, ohne dass die Frage des Verschuldens zu prüfen ist. Die Kfz-Kaskoversicherung wird als Elementarkaskoversicherung und als eine Kollisionskaskoversicherung angeboten.
Die Elementarkaskoversicherung ersetzt Schäden durch Naturgewalten (unmittelbaren Blitzschlag, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck, Hagel, Hochwasser, Überschwemmungen und Sturm), Brand und Explosion, Diebstahl, Raub oder unbefugten Gebrauch sowie durch Berührung mit Haarwild.
Die Kollisionskaskoversicherung ersetzt zusätzlich sowohl Schäden infolge eines Unfalls als auch Beschädigungen durch Vandalismus. Über besondere Vereinbarung kann auch bei Fahrzeugen bis 1 t Nutzlast eine Vereinbarung über den Ersatz von Bruchschäden an der Verglasung ohne Rücksicht auf die Schadenursache getroffen werden.
Die Fahrzeug-Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten der Geltendmachung von Schadener-satzansprüchen, wenn das eigene Fahrzeug beschädigt wurde oder Insassen verletzt wurden. Ersetzt werden auch die Kosten eines gegen den Lenker eingeleiteten Strafverfahrens. Sie vergütet auch die Kosten für die Vertretung im Verfahren wegen Entziehung der Lenkerberechtigung. Ebenfalls eingeschlossen ist die Rechtsvertretung in Verfahren zur Wiederausfolgung des Führerscheins. Ein Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz, der sich auf Verträge bezieht, die das versicherte Fahrzeug betreffen (z.B.: Kauf- oder Leasingverträge, Reparaturen), kann vereinbart werden und dient auch zur Abwehr von Ansprüchen, die gegen den Versicherungsnehmer erhoben werden.
Die Lenker-Rechtsschutzversicherung kommt dem Lenker eines fremden Fahrzeuges, der einen Schaden erleidet, zugute und umfasst im Wesentlichen den Umfang der Fahrzeug-Rechtsschutz-Versicherung.
Die Kfz-Insassen-Unfallversicherung ist - als eine Sonderform der Unfallversicherung - eine auf die Unfallgefahren bei Benützung eines Kfz beschränkte Versicherung. Der Versicherungsschutz besteht bei Unfällen im ursächlichen Zusammenhang mit dem Lenken, Benutzen, Behandeln, dem Be- und Entladen sowie dem Einweisen des Kraftfahrzeuges oder Anhängers. Unfälle beim Ein- und Aussteigen sind mitversichert.