SZVETECZ & PARTNER

Versicherungsmakler KG

Personenversicherungen
Lebensversicherung

Der Versicherer verpflichtet sich, zu einem bestimmten Zeitpunkt z.B. Tod oder Erreichen eines bestimmten Alters der versicherten Person die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme an den Begünstigten auszuzahlen. Zusätzlich zur Versicherungssumme wird die - im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nur geschätzte - Gewinnbeteiligung ausgezahlt.

Vertragsmöglichkeiten sind:
Ab- und Erlebensversicherung

Diese Versicherung stellt eine Kombination aus Versicherungsschutz und Kapitalaufbau dar. Die Versicherungssumme wird fällig, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb der vereinbarten Laufzeit stirbt oder wenn er den Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer erlebt.

Risikoversicherung (kurzfristige Ablebensversicherung)

Einziger Versicherungsfall ist das Ableben der versicherten Person. Mit Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer erlischt die Versicherung vollständig, ohne dass der Versicherer eine Leistung zu erbringen oder Prämienrückerstattung zu gewähren hat.

Risikoversicherungen werden häufig zur Besicherung von Krediten (Darlehen) abgeschlossen. Es wurden einige Sonderformen entwickelt, die den Tilgungsplänen der besicherten Kredite angepasst sind (z.B. Abnahme der Versicherungssumme mit der sich verringernden Restschuld). Bezugsberechtigter ist der Kreditgeber.

Rentenversicherung

Der Versicherer stellt bei Fälligkeit des Vertrages eine monatliche Rente zur Verfügung. Je nach vertraglicher Vereinbarung wird die Rente lebenslang oder nur für eine bestimmte Zeit gezahlt. Die Vereinbarung, nach dem Ableben des Versicherten an die Hinterbliebenen weiterhin eine Rente oder aber den restlichen Kapitalbetrag zu zahlen, ist möglich.

Fondsgebundene Lebensversicherung

Die fondsgebundene Lebensversicherung bietet Versicherungsleistungen im Ab- und Erlebensfall. Sie heißt fondsgebunden, da die Veranlagung in einem Investmentfonds in Form von Fondsanteilen erfolgt.

Im Gegensatz zu den herkömmlichen Lebensversicherungen besteht die Möglichkeit, die Deckungsrückstellung in Investmentfonds mit - vom Versicherungsnehmer gewählter - unterschiedlicher Risikogewichtung zu investieren. Wobei zwischen Investmentfonds mit großem Anteil an Aktien und solchen mit überwiegend festverzinslichen Anleihen zu unterscheiden ist.

Studiengeldversicherung (Ausbildungsversicherung)

Als Ablauf der Versicherung (Termfix) wird der voraussichtliche Studienbeginn des Kindes gewählt. Das Kapital wird auch dann ausbezahlt, wenn der Versicherte diesen Zeitpunkt nicht erlebt oder der Bezugsberechtigte nicht studiert.

Aussteuerversicherung

Die Versicherungssumme wird am Hochzeitstag des versicherten Kindes fällig, wobei das Kind aber ein im Versicherungsvertrag vereinbartes Mindestalter erreicht haben muss. Heiratet das Kind nicht, dann wird die Versicherungssumme auf jeden Fall am Schluss jenes Versicherungsjahres fällig, in das die Vollendung des 25. Lebensjahres des Kindes fällt.

"Dread-Disease"-Versicherung

Versicherungsfall ist der Eintritt bestimmter schwerer Erkrankungen oder die vollständige Erwerbsunfähigkeit. Schwere Erkrankungen, die eine Auszahlung der Versicherungssumme bewirken, sind Herzinfarkt, Bypass-Operation, Krebs, Schlaganfall,

Nierenversagen, Organtransplantation, Multiple Sklerose, Lähmungen (Paraplegie und Tetraplegie) und Erblindung. Die "Dread-Disease"-Versicherung wird zumeist als Zusatzversicherung zu anderen Lebensversicherungsvarianten angeboten.

Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

Versicherungsfall ist die voraussichtliche dauernde Berufsunfähigkeit in Folge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls der versicherten Person. Dieser Zustand tritt dann ein, wenn die Fähigkeiten und Kenntnisse der versicherten Person auf mehr als die Hälfte derjenigen eines Gesunden herabgesunken sind.

Krankenversicherung

Der Versicherer verpflichtet sich, je nach vertraglicher Vereinbarung gegenüber der versicherten Person zum Ersatz der Kosten, die durch medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Krankheit oder Unfallsfolgen sowie Entbindung entstanden sind, zum Ersatz der Kosten der Zahnbehandlung, zur Leistung eines Tag- bzw. Krankengeldes oder zur Übernahme der Kosten des Aufenthaltes in einem Pflegeheim.

Die Leistungspflicht des Versicherers beginnt nach Annahme des Antrages, jedoch nicht vor dem in der Polizze angeführten Versicherungsbeginn und nicht vor Ablauf der im Vertrag vereinbarten Wartezeit.

Vertragsmöglichkeiten sind:
Spitalskostenversicherung

Die Versicherung der Kosten einer stationären Behandlung im Krankenhaus deckt die Aufenthalts- und Behandlungskosten (Operation, Bestrahlung usw.) einschließlich aller Nebenkosten und die Transportkosten zum und vom Krankenhaus. Für Entbindungen zu Hause wird meist ein Pauschalbetrag bezahlt. Die meisten Versicherer besitzen Verträge mit bestimmten Krankenhäusern, die eine direkte Verrechnung der Kosten ermöglichen (z.B. Scheckkartensystem) und den Versicherungsnehmer davon befreien, die anfallenden Kosten vorerst aus eigenen Mitteln vorzufinanzieren.

Versicherung der Kosten ambulanter ärztlicher Behandlung

Dieser Tarif deckt die Kosten der ambulanten Heilbehandlung wie Honorare für praktische und Fachärzte, für Ordination und Hausbesuche, Weggebühren, Heilmittel (Medikamente) und Heilbehelfe soweit diese nicht durch den jeweiligen Sozialversicherungsträger ersetzt werden.

Krankenhaus-Taggeldversicherung

Die Krankenhaus-Taggeldversicherung leistet für jeden Tag eines stationären Krankenhausaufenthaltes den vereinbarten Betrag ohne Rücksicht auf die tatsächlich entstehenden Kosten.

Krankengeldversicherung

Die Krankengeldversicherung leistet für jeden Tag der völligen Arbeitsunfähigkeit den vereinbarten Betrag, längstens für zusammen 364 Tage innerhalb dreier Versicherungsjahre.

Pflegegeldversicherung

Dieser Vertrag übernimmt die Kosten des Aufenthaltes in einem Pflegeheim oder die Kosten professioneller Hilfe in den eigenen vier Wänden in vereinbarter Höhe.

Reisekrankenversicherung

Für alle EU-Länder bzw. Staaten des EWR und für alle Länder, mit denen Österreich ein zwischenstaatliches Abkommen über soziale Sicherheit geschlossen hat, werden vom jeweiligen Sozialversicherungsträger die gesamten Kosten der Heilbehandlung übernommen. In allen übrigen Staaten (z.B. Schweiz, Ungarn, USA) müssen die anfallenden Kosten vom Patienten bezahlt werden, wobei lediglich die im Inland für die in Anspruch genommene Behandlung geltende Vergütung nach dem Kassentarif ersetzt wird. Die Differenz zwischen Vergütung und tatsächlich angefallenen Kosten wird von der Reisekrankenversicherung abgedeckt.

Versicherung der Kosten von konservierender Zahnbehandlung und Zahnersatz

Diese Variante übernimmt die Kosten der Zahnbehandlung und auch des Zahnersatzes (Prothesen, Kronen etc.). Bei den meisten Tarifen ist die jährliche Leistung ziffernmäßig begrenzt und ein Selbstbehalt im Ausmaß von bis zu 50% vorgesehen.

Unfallversicherung

Die Unfallversicherung stellt nach einem Unfallereignis bestimmte Kapitalsummen bereit. Im Unterschied zur gesetzlichen Sozialversicherung erbringt die private Unfallversicherung Leistungen nicht nur bei Arbeitsunfällen, sondern auch bei Freizeit- und Sportunfällen.

Der Unfall ist ein vom Willen des Versicherten unabhängiges Ereignis, das plötzlich von außen mechanisch oder chemisch auf seinen Körper einwirkt und eine körperliche Schädigung oder den Tod des Versicherten nach sich zieht.

Die Leistungen können je nach Wunsch gewählt werden für die Folgen einer dauernden Invalidität, für den Todesfall, für Taggeld, für Spitalgeld und für den Ersatz der Unfallkosten (Heil-, Bergungs- und Rückholkosten).

Berufsunfähigkeitsversicherung

Ziel der Berufsunfähigkeits-Vorsorge ist es, die durch Berufsunfähigkeit - d.h. der zuletzt ausgeübte Beruf kann aufgrund eines Unfalls, Kräfteverfalls oder einer Krankheit voraussichtlich ununterbrochen für mehr als 6 Monate gar nicht oder nur eingeschränkt ausgeübt werden - entstandene Einkommenslücke zu schließen.

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung schließt die entstandene Einkommenslücke. Als Zusatz zu einer Lebensversicherung bzw. Pensionsvorsorge oder als eigenständige Lösung.